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Gabe von Naturheilmitteln entlastet das Gesundheitsbudget
Die vorgesehene Neufassung des § 34 Sozialgesetzbuch verpflichtet dann den Patienten, diese Präparate, darunter die ganz überwiegende Mehrheit von Naturheilmitteln, vollständig aus eigener Tasche zu bezahlen. Viele ernstzunehmende Fachleute des Gesundheitswesens bezweifeln zu Recht, dass damit Kosten eingespart werden können.
Nicht nur, dass vermutlich keine Entlastung erfolgen wird, es wird auch die konkrete Gefahr einer weiteren Kostenexplosion gesehen, da ein verstärktes Ausweichen auf (höherpreisige) rezeptpflichtige Arzneimittel, die weiterhin erstattungsfähig bleiben, zu befürchten ist. Dass diese Befürchtungen einen realen und nachvollziehbaren Hintergrund haben, beweist erneut eine kürzlich fertig gestellte Untersuchung, an der knapp 1000 Patienten mit wiederkehrenden Infekten der oberen Atemwege teilnahmen.
Sie wurden entweder mit einer vom Arzt ausgewählten Standardtherapie behandelt oder erhielten zusätzlich zu einer solchen ein pflanzliches Präparat aus frischem Presssaft des roten Sonnenhutes (Echinacea purpurea). Bestimmt werden sollte in dieser gesundheitsökonomischen Erhebung, welche Therapie kostengünstiger ist. Der gesundheitliche Verlauf und die Inanspruchnahme von Leistungen des Solidarsystems (Medikamente, Arztbesuche etc.) wurden über einen Zeitraum von 3 Monaten verfolgt.
Pflanzliches Präparat senkt Krankheitskosten
Obwohl die Patienten in der Gruppe, die zusätzlich das Sonnenhut-Präparat bekam, durchschnittlich etwas schwerer erkrankt waren, wiesen sie innerhalb der 3 Monate nicht nur weniger Wiedererkrankungen auf (15% vs. 35%), sondern auch eine schnellere Gesundung (Krankheitsdauer von im Mittel 6,7 Tagen im Vergleich zu 8,1 Tagen unter reiner Standardtherapie) auf. Dass auch, zusätzlich zum pflanzlichen Präparat, weniger Medikamente der Standardtherapie erforderlich waren (durchschnittlich 1,6 Verordnungen gegenüber 2,2 unter reiner Standardtherapie), führte zu einer weiteren Kosteneinsparung.
Besonders gravierend waren die letztgenannten Unterschiede bei der Notwendigkeit der Gabe zusätzlicher Antibiotika. Bei den direkten Kosten der Erkrankung (Aufwendungen für Arzneimittel, Kosten für die Behandlung durch den Arzt und evtl. weitere Arztbesuche etc.) ergaben sich signifikante Einsparungen für die Krankenkassen von ca. 12% (€ 31,51 vs. € 35,78). Da auch die indirekten Kosten (im Wesentlichen bedingt durch die Zeiten von Arbeitsunfähigkeit) bei zusätzlicher Gabe von Sonnenhut-Presssaft gesenkt werden können (€ 170 vs. € 194), verbleiben bei der Betrachtung der volkswirtschaftlichen Gesamtkosten (unter Einschluss auch der Aufwendungen für Rezeptgebühren und nicht von der Kasse erstattete Präparate) immer noch Einsparungen in Höhe von ca. 4% oder € 9,40.
Berechnet man zusätzlich so genannte effektivitäts-adjustierte Kosten, d.h. Ausgaben pro erfolgreich behandeltem Patienten, so werden die Ausgabenverminderungen noch offensichtlicher. Die direkten Aufwendungen der Krankenkassen sind dann um 20% geringer, die gesamtgesellschaftlich relevanten Einsparungen betragen 16,4%.
Nicht nur die Krankenkassen, auch der Patient profitiert
Ein weiteres entscheidendes Resultat der Untersuchung: Selbst wenn der Patient das pflanzliche Präparat aus eigener Tasche bezahlen muss, so ergeben sich trotzdem auch für ihn wichtige Vorteile. Er profitiert zum einen von der bereits erwähnten schnelleren Wiederherstellung seiner Gesundheit und der geringeren Gefahr, eine erneute Infektion zu erleiden (ca. 2,3 fach höheres Risiko in der Standardtherapiegruppe). Außerdem erlangt er rascher seine Arbeitsfähigkeit wieder (im Mittel 6,5 Arbeitsunfähigkeitstage im Vergleich zu 7,5 bei reiner Standardtherapie), ein Aspekt, dem gerade in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zukommt.
So verwundert es nicht, dass die Therapiebewertung durch die Patienten überdurchschnittlich gut ausfiel. Mehr als 90% der Teilnehmer, die neben der Standardtherapie ein Präparat aus dem frischen Presssaft des roten Sonnenhutes erhielten, gaben an, die Behandlung habe Ihnen geholfen.
Auch wenn es nicht zu einer vollen Kompensation der zusätzlichen Kosten für das pflanzliche Präparat kommt, so werden doch durch die geringere Anzahl weiterer verordneter Medikamente beim Patienten auch Zuzahlungen von Rezeptgebühren eingespart (ein Aspekt, der zukünftig, im Rahmen geplanter Zuzahlungsanhebungen, eher noch an Bedeutung gewinnen dürfte).
Überdies ist auch der gesamtgesellschaftliche Nutzen einer insgesamt kostengünstigeren Behandlung des Krankheitsfalles keineswegs zu vernachlässigen, hilft er doch, weitere Ausgabenexplosionen im Gesundheitswesen zumindest abzumildern.
